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Wenn der Strahlenschutzverantwortliche einer Praxis selbst die Qualifikation hat, die für einen Strahlenschutzbeauftragten erforderlich ist, immer anwesend ist, wenn die Röntgenanlage betrieben wird, muss er dennoch noch einen Strahlenschutzbeauftragten bestellen?

ist nicht notwendig, sofern eine natürliche Person die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt. Im Regelfall kann dies nur der Strahlenschutzverantwortliche sein (Vergl. § 13 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 Strahlenschutzgesetz - StrlSchG).Daraus folgt, dass ein zwingende Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten nicht notwendig ist, sofern der Strahlenschutzverantwortliche die erforderliche Fachkunde aufweist ...

Stand: 08.07.2022

Dialog: 43678