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Verbleibt nach dem Abschalten einer Beschleunigeranlage eine Reststrahlung im Raum?

ist. Die Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin" führt hierzu unter Nr. 4.4.3 aus: "Eine Beschäftigung von Schwangeren und Stillenden in Bestrahlungsräumen von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen ist - mit Photoenergien oberhalb der Aktivierungsschwelle des Kernphotoeffektes für Luft (10 MeV Bremsstrahlung) aufgrund von § 43 StrlSchV nicht vorzusehen." ...

Stand: 15.06.2016

Dialog: 731