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Welche Schutzmaßnahmen müssen für Ärztinnen/ Ärzte und Pflegepersonal getroffen werden, die Patienten mit begründetem Verdacht auf eine Infektion mit Erregern der Risikogruppe 4 behandeln?

Die Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten, die mit Krankheitserregern der Risikogruppe 4 infiziert sind, entsprechen Tätigkeiten der Schutzstufe 4. Diese müssen grundsätzlich in einem Behandlungszentrum (Sonderisolierstation) der Schutzstufe 4 erfolgen.Welche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Schutzstufe 4 zu ergreifen sind, ist dem Anhang 1 der Technischen Regeln für Biostoffe ...

Stand: 04.03.2024

Dialog: 22395