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Ist es erlaubt, Getränke aus geschlossenen Flaschen oder Trinkbechern mit Deckel an den Arbeitsplätzen mit wassergemischten Kühlschmierstoffen zu sich zu nehmen?

Nach Punkt 6.5.2.3 der DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" gilt folgendes (*):"Versicherte dürfen an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Der Unternehmer hat hierfür geeignete Bereiche einzurichten. Siehe • § 8 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung, • § 11 Abs. 3 der Biostoffverordnung und TRBA 500 ...

Stand: 13.04.2022

Dialog: 6419