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Fragen zur Schutzkleidung in einer arbeitsmedizinischen Praxis, in der es zu Kontamination mit potentiell infektiösem Material kommen kann

auszuschließen oder hinreichend zu verringern. [...](3) Der Arbeitgeber hat die zur Verfügung gestellte PSA einschließlich geeigneter Schutzkleidung zu reinigen bzw. zu desinfizieren sowie instand zu halten und falls erforderlich sachgerecht zu entsorgen. Er hat die Voraussetzungen zu schaffen, dass PSA beim Verlassen des Arbeitsplatzes sicher abgelegt und getrennt von anderen Kleidungsstücken aufbewahrt ...

Stand: 05.03.2024

Dialog: 20798