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Existieren - neben der Gefahrstoffverordnung - Regelungen im Arbeitsschutz, welche konkret das Essen und Trinken am Arbeitsplatz untersagen?

Nach § 9 Absatz 3 Nummer 7 der Biostoffverordnung (BioStoffV) dürfen Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Hierfür sind vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische ...

Stand: 08.03.2024

Dialog: 13300