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Gibt es bei Tätigkeiten nach TRBA 213 und TRBA 214 eine "Duschpflicht" für die Beschäftigten?

einzurichten sind. Waschbecken sind mit Reinigungs- und ggf. Desinfektionsmittelspender und Einmalhandtüchern auszustatten.Vor dem Betreten der Pausenräume und nach Beendigung der Arbeit sind mindestens die Hände zu reinigen und ggf. zu desinfizieren. Der erstellte Hygieneplan ist zu beachten. Diese Forderung findet sich auch in beiden TRBA's.Nach Abschnitt 4.2 (2) der TRBA 213 sind die allgemeinen ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 23375