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Gibt es eine Rechtsnorm oder Empfehlung, welche eine vorherige Desinfektion von spitzen und scharfen Klinikinstrumenten vor der Reinigung vorsieht?

wird nicht pauschal gefordert. Nötige manuelle Reinigungsarbeiten dürfen aber nur unter Einhaltung der unter Punkt 5.4. genannten Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.Auf der Grundlage der TRBA 250 und der einschlägigen Empfehlungen des RKIs ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Reihenfolge der Maßnahmen und die Schutzmaßnahmen festzulegen. ...

Stand: 05.03.2024

Dialog: 7644