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Der Zugang zum Sozialgebäude incl. Umkleiden und Sanitärräumen einer Kläranlage führt über das Betriebsgelände und wird mit "schwarzer und weißer Kleidung" genutzt. Ist dies hinsichtlich Schwarz-Weiß-Trennung bedenklich?

sind.Weiterhin ist Punkt 5.4.2 (Persönliche hygienische Maßnahmen) zu entnehmen, dass Pausen- und Bereitschaftsräume nicht mit verschmutzter Arbeitskleidung betreten werden dürfen.Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffen geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 43741