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Sehe ich es richtig, dass eine Kontrolle der Mülltonnen durch Durchsuchen vor Ort somit nicht möglich ist, ohne gegen die Vorgaben der BiostoffV und der zugehörigen Technischen Regel zu verstoßen?

. mit der TRGS 213, sondern erfordert eine besondere Betrachtung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Es müssen bei der stichprobenartigen Kontrolle des Inhalts von Abfallbehältern besondere Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren, wie z. B. geeigente PSA (Schutzhandschuhe, Atemschutz) entsprechend Ziffer 4.5 der TRBA 213 und/oder die Verwendung geeigneter Einrichtungen zur Kontrolle ...

Stand: 20.07.2021

Dialog: 43565