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Ist es zulässig, dass Beschäftigte eines Tierparks, die in direktem Kontakt mit den Tieren und deren Ausscheidungen sind, ihre Arbeitskleidung zu Hause waschen (müssen)?

Nein, es ist nicht zulässig, die mikrobiell verunreinigte Arbeitskleidung zu Hause zu waschen.Die rechtlichen Grundlagen dafür lassen sich aus der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) herleiten.Die beschriebenen Tätigkeiten (U.a. Reinigung) fallen unter den Anwendungsbereich der BioStoffV (s. § 1 Abs.1 BioStoffV i.V.m. § 2 Abs.7 Nr. 2 BioSto ...

Stand: 30.01.2024

Dialog: 42535