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Welche Voraussetzungen müssen getroffen werden, dass Beschäftigte vom Baubetriebshof Tierkadaver von Straßen, aus Gräben usw. beseitigen können?

und in Beseitigungsanstalten gebracht werden, sind entsprechende persönliche Schutzausrüstung (z. B. Einweghandschuhe, Einwegschutzkleidung) und geeignete Sammelbehälter dafür im Fahrzeug mitzuführen. Kontaminierte Sammelbehälter und die verwendeten Hilfsmittel (Schaufel usw.) sind nach Benutzung durch geeignete Maßnahmen zu reinigen bzw. zu desinfizieren.Bei besonderen Gefährdungslagen durch infektiöse Tierseuchen wie z. B ...

Stand: 26.09.2024

Dialog: 27327