Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Der Zugang zum Sozialgebäude incl. Umkleiden und Sanitärräumen einer Kläranlage führt über das Betriebsgelände und wird mit "schwarzer und weißer Kleidung" genutzt. Ist dies hinsichtlich Schwarz-Weiß-Trennung bedenklich?

die Anforderungen. In Punkt 5.4.1 sind die baulichen hygienischen Maßnahmen zu finden. Die Mindestanforderungen sind, dass eine räumliche Trennung von Pausen-, Umkleide- und Waschbereichen erforderlich ist. Zudem muss eine Möglichkeit zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Privatkleidung vorhanden sein. Vorzugsweise sollte die Aufbewahrung in zwei Räumen erfolgen, die durch einen Waschraum verbunden ...

Stand: 09.02.2023

Dialog: 43741