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Welche Anforderungen gelten für das innerbetriebliche Sammeln von Bioabfall?

Betriebsanweisung ist in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abzufassen und an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekanntzumachen und zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. (§ 14 Abs. 1 BioStoffV)Die Beschäftigten sind entsprechend Punkt 4.1 Abs. 3 TRBA 500 in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zu unterweisen.Hinweise:Auf die DGUV Information 213-016 ...

Stand: 31.01.2024

Dialog: 15399