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Gibt es eine Rechtsnorm oder Empfehlung für die Entsorgung von spitzen/scharfen Gegenständen aus medizinischen Einrichtungen, die die Beschaffenheit von Abfallbehältern betrifft?

zum Abwurf von spitzen und scharfen Gegenständen sowie von Einweginstrumenten stehen im HDZ NRW zur Verfügung: • Gelber durchstichsicherer Behälter für nicht infektiöse spitze und scharfe Gegenstände (zum Beispiel Nadeln, Kanülen, Skalpelle)• Gelber durchstichsicherer Behälter (9 l) für nicht infektiöse Einweginstrumente (zum Beispiel Klemmen und Scheren in verschiedenen Größen, Pinzetten, Zangen ...

Stand: 14.12.2020

Dialog: 7139