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In welcher Form hat die Unfallanzeige nach § 17 Biostoffverordnung zu erfolgen und welche Informationen sind dabei zu übermitteln?

mit Biostoffen der Risikogruppe 3 oder 4 unterrichtet werden, die zu einer Gesundheitsgefahr der Beschäftigten führen kann. In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Unfall bzw. jede Betriebsstörung, bei der Personen beteiligt sind, zu berichten sind. Der Bericht sollte dabei entsprechend der Regelung des § 10 VwVfG (Bund) so abgefasst sein, dass er alle erforderlichen Daten enthält, um einem Außenstehenden ...

Stand: 01.02.2021

Dialog: 23019