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Welcher ist der Hauptgrund dafür, dass Fenster und Türen während der Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Schutzstufe S1 und S2 geschlossen gehalten werden müssen?

Biostoffverordnung regelt (nicht nur) Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch diese Tätigkeiten. Sie regelt zugleich auch Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen diese durch Tätigkeiten gefährdet werden können, ohne selbst diese Tätigkeiten auszuüben sowie anderen Personen, soweit diese aufgrund des Verwendens von Biostoffen durch Beschäftigte ...

Stand: 25.09.2023

Dialog: 43822