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Müssen wir für unsere fünf Reinigungskräfte in einer Berufsschule ein Biostoffverzeichnis anlegen?

Reinigungsarbeiten gehören zu den Tätigkeiten, die nicht unter § 5 Absatz 1 Biostoffverordnung (BiostoffV) fallen und somit keiner Schutzstufe zugeordnet werden müssen.Kann bei diesen Tätigkeiten eine der in § 4 Absatz 3 Nummer 1 und 3 genannten Informationen nicht ermittelt werden, weil das Spektrum der auftretenden Biostoffe Schwankungen unterliegt oder Art, Dauer, Höhe oder Häufigkeit ...

Stand: 23.08.2024

Dialog: 43648