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Muss man nicht gezielte Tätigkeiten mit geringen Mengen humanen Materials mit unklarem Infektionsstatus (Schutzstufe 2) anzeigen?

unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 nach Nummer 5.3 durchzuführen.Weitere Informationen:Anzeige nach § 16 Biostoffverordnung | Arbeitsschutz in NRWBAuA - Regelwerk - Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ...

Stand: 20.04.2025

Dialog: 44110