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Muss bei entseuchtem granulatförmigem Klärschlamm eine Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV (für Probenentnahme) durchgeführt werden?

Die Biostoffverordnung (BioStoffV) findet Anwendung, wenn Tätigkeiten mit Biostoffen durchgeführt werden. D.h. es ist in Ihrem Fall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß BioStoffV zu prüfen, ob in dem angelieferten Klärschlamm Biostoffe enthalten sind oder freigesetzt (Aerosole) werden können. Es empfiehlt sich Kontakt mit der Abwasserbehandlungsanlage aufzunehmen ...

Stand: 10.03.2025

Dialog: 42690