Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Gibt es eine Verpflichtung, die Tätigkeiten bei nicht gezieltem Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen anzuzeigen?

Die Anzeigepflicht nach der Biostoffverordnung -BioStoffV- ist unter § 16 der Verordnung geregelt. Danach gilt auch für den nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen unter bestimmten Voraussetzungen eine Anzeigepflicht: "(1) Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 anzuzeigen: 1. die erstmalige Aufnahme a) einer gezielten Tätigkeit mit Biostoffen ...

Stand: 15.12.2016

Dialog: 4327