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Benötigt man für die passive Lagerung von Lebensmittelproben aus einem Forschungslabor eine behördliche Anzeige und Schutzmaßnahmen wie für ein S2-Labor?

dabei aus dem eigentlichen Laborbereich in angrenzende Bereiche umgelagert werden, führt dabei für sich genommen nicht zwingend zu dem Ergebnis, dass dann kein Umgang mehr stattfindet. Diese Bewertung ergibt sich aber erst an Hand der tatsächlich vorgenommenen Tätigkeiten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Ermittlungen sind dann die erforderlichen ...

Stand: 16.12.2016

Dialog: 22296