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Anwendung der Biostoffverordnung bei Reinigungsarbeiten in Personenzügen

an den WCs auch unter die BioStoffV fallen, hängt davon ab, ob es sich um reine (Sicht)Kontrolle oder auch um Reinigungstätigkeit handelt. (Dies geht aus der Anfrage nicht eindeutig hervor). Im Falle der WC-Reinigung fällt auch diese Tätigkeit als nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen unrter den Anwendungsbereich der BiosStoffV. Den Arbeitgeber trifft im vorliegenden Falle nicht nur ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 352