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Beim Arbeiten auf dem Bau ist ein infektionsauslösender Kontakt mit Tieren nicht auszuschließen. Fällt das schon unter die Biostoffverordnung? Löst das schon eine Pflicht zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge aus?

“)zu Frage 2:Nein. Im Anhang Teil 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird die von Ihnen beschriebene Tätigkeit nicht aufgeführt. Da diese Liste abschließend ist, besteht nur in den aufgeführten Fällen eine Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. ...

Stand: 20.10.2020

Dialog: 43282