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Fallen Schulbusfahrer oder Behördenmitarbeiter bei hohem Publikumsaufkommen (z. B. im Empfangsbereich) unter die Biostoffverordnung?

das Berufsbild mit prägen und damit zur Anwendung der BioStoffV führen. Beschäftigte unterliegen auch dann nicht der BioStoffV, wenn sie biologischen Einwirkungen (z. B. Schimmelpilze, Bakterien) durch kontaminierte Klimaanlagen, d. h. über die Raumluft ausgesetzt sind. Hier ist ausschließlich die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) anzuwenden. Wenn jedoch ein Lehrer im Schulunterricht Experimente ...

Stand: 04.02.2025

Dialog: 44068