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Fallen die Tätigkeiten von Gärtnern, Köchen, Reinigungspersonal, Kfz-Handwerkern, Lackierern und Malern unter die Biostoffverordnung?

mit biologischen Arbeitstoffen im Rahmen der Tätigkeit vorkommen wird. Ausnahmen sind denkbar, wenn z. B. Tätigkeiten durchgeführt werden müssen, bei denen mit Schimmelbefall (Gebäudesanierung) zu rechnen ist. Bei Küchenpersonal kommt es ebenfalls auf die betriebliche Situation an, z. B. sind hier Gefährdungen durch Salmonellen denkbar. Der Arbeitgeber muss daher, möglichst unter Beteiligung des Betriebsarztes ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 4341