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Müssen Hersteller von biologischen Arbeitsstoffen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen?

einer Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen gegeben. Unter Ziffer 4.2.1 werden alle Informationsquellen, u.a. die EU-Richtlinie 2000/54/EG, die die verbindlichen Einstufungen biologischer Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2-4 enthält, genannt. Sind die Stoffe oder Zubereitungen gefahrstoffrechtlich eingestuft, hat der Hersteller, Einführer oder erneute Inverkehrbringer gem. § 6 ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 5427