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Fallen Schulbusfahrer oder Behördenmitarbeiter bei hohem Publikumsaufkommen (z. B. im Empfangsbereich) unter die Biostoffverordnung?

- und Arzneimittelherstellung), aber auch in Bereichen der Abfallwirtschaft oder der Abwasserreinigung sowie der Land- und Forstwirtschaft. Grundsätzlich wird nicht jeglicher Kontakt mit Biostoffen von der Verordnung erfasst, sondern es muss ein direkter Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehen. Ausschlaggebend für die Anwendung der BioStoffV ist die Ausrichtung der beruflichen Tätigkeit. Berufsgruppen wie Busfahrer ...

Stand: 04.02.2025

Dialog: 44068