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Fällt ein Labor, in dem ausschließlich Milchproben einer Qualitätskontrolle unterzogen werden, unter die Biostoffverordnung?

Ein Labor, in dem ausschließlich Milchproben einer Qualitätskontrolle unterzogen werden, fällt unter die Biostoffverordnung -BioStoffV-. Es handelt sich bei den Tätigkeiten in der Regel um nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 8 der Biostoffverordnung. (Es sei denn, dass Mikroorganismen z. B. zur weiteren Diagnostik angezüchtet werden, dann handelt es sich um gezielte Tätigkeiten.)  Wel ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 3685