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Beim Arbeiten auf dem Bau ist ein infektionsauslösender Kontakt mit Tieren nicht auszuschließen. Fällt das schon unter die Biostoffverordnung? Löst das schon eine Pflicht zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge aus?

zu Frage 1: Nein. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist nicht allein deswegen anzuwenden, weil ein Kontakt mit Biostoffen nicht ausgeschlossen werden kann.Nach § 1 Absatz 1 der BioStoffV gilt die Verordnung für Tätigkeiten mit Biostoffen und in der Verordnung werden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten durch diese Tätigkeiten geregelt.Das bedeutet, dass grundsätzlich nicht jeglicher Kontakt mit ...

Stand: 20.10.2020

Dialog: 43282