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Darf ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Erklärung des Kunden zu einem Ausgangsstoff für Explosivstoffe gemäß der Verordnung (EU) 2019/1148 unterschreiben?

Die Erklärung des Kunden nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 2019/1148 (Ausgangsstoff-VO) unterschreibt die zur Vertretung des potentiellen Kunden berechtigte Person.Es ist demnach diejenige Mitarbeiterin/derjenige Mitarbeiter des potentiellen Kunden, der von diesem mit der Abwicklung der Transaktion, also des Erwerbs von beschränkten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe nach Anhang I der Ausgang ...

Stand: 04.11.2022

Dialog: 43730