Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Darf ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Erklärung des Kunden zu einem Ausgangsstoff für Explosivstoffe gemäß der Verordnung (EU) 2019/1148 unterschreiben?

UnternehmensAngabe von Anschrift und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder jeder anderen relevanten Eintragungsnummer des Unternehmens, soweit vorhanden.Erklärung über die beabsichtigte Verwendung der beschränkten Ausgangsstoffe für Explosivstoffe durch das UnternehmenUnterschrift der Erklärung nach Anhang IV der Ausgangsstoff-Verordnung.Das abgebende Unternehmen hat dabei nach Artikel 8 Abs. 3 ...

Stand: 04.11.2022

Dialog: 43730