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Darf ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Erklärung des Kunden zu einem Ausgangsstoff für Explosivstoffe gemäß der Verordnung (EU) 2019/1148 unterschreiben?

der Ausgangsstoff-VO die Pflicht, diese Angaben zu beurteilen. Im Falle von Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Transaktion hat dieses Unternehmen die Abgabe zu verweigern und dies umgehend den zuständigen Strafverfolgungsbehörden (in NRW: Landeskriminalamt) zu melden. ...

Stand: 04.11.2022

Dialog: 43730