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Gemeindemitarbeiter werden auch mal beauftragt, herrenlosen Müll von gemeindlichen Flächen, insbesondere vereinzelte Asbestzementplatten bzw. deren Bruchstücke, zu bergen, zu transportieren und zu entsorgen. Welche Forderungen der TRGS 519 müssen hier erfüllt werden?

Vorsorge (ArbMedVV) teilgenommen haben.Tätigkeiten an Asbest sind grundsätzlich der zuständigen Arbeitsschutzbehörde, im Sinne der Nr. 3.2 der TRGS 519, unternehmensbezogen oder objektbezogen, anzuzeigen. ...

Stand: 16.10.2020

Dialog: 43309