Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Handelt es sich um eine nach der Gefahrstoffverordnung verbotene Überdeckung einer asbesthaltigen Wandverkleidung, wenn diese farbig gestrichen wird?

werden.Im Gegensatz dazu dürfen vorher beschichtete Asbestzementflächen drucklos gereinigt und neu beschichtet werden unter der Bedingung, dass die alte Beschichtung noch geschlossen ist. Eine total abgewitterte Beschichtung (Schlagseite) zählt als unbeschichtet und darf nicht mehr gereinigt und beschichtet werden. Zusammenfassung:Überdeckungen sind verboten, Beschichtungen an vorher unbeschichteten ...

Stand: 12.03.2014

Dialog: 20620