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Wer darf bei Asbestarbeiten Tätigkeiten mit emissionsarmen Verfahren nach Nr. 2.9 der TRGS 519 durchführen?

Internetseite noch folgende Informationen:Fast alle Verfahren können von Fachbetrieben angewandt werden, die über die entsprechende Sachkunde für Asbest verfügen. Für die Verfahren BT 17, BT 18 und BT 33 hat der Arbeitskreis beschlossen, einen Qualifikationsnachweis zu fordern, da die Verfahren aufgrund des Einsatzes komplexer Maschinentechnik und der Arbeitsausführung nicht ohne Weiteres ...

Stand: 29.01.2016

Dialog: 24433