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Ist es zulässig einen neuen Teppich ebenfalls schwimmend gelagert, ohne direkte Eingriffe in den asbesthaltigen Kleber, drüber zu legen oder ist dies ebenfalls eine verbotene Überbauung?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...

Stand: 09.11.2020

Dialog: 43329