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Wenn ein Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter gewerblich asbesthaltige Faserzementplatten (festgebundener Asbest) entfernt bzw. mit diesen umgeht, benötigt er dann auch einen Sachkundenachweis?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...

Stand: 23.07.2023

Dialog: 43809