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Ist es nach dem heutigen Stand der Technik erlaubt, einen asbesthaltigen Estrich (z.B. Magnesia Estrich) mit Epoxydharz zu versiegeln?

liegender Bauteile, Einrichtungen, Geräte oder Anlagen, 4. das Abwaschen und die Überholungsbeschichtung von Asbestzementprodukten mit vollflächig intakter Beschichtung an Außenwandflächen. Anderweitige Beschichtungsarbeiten von Asbestzementprodukten sind somit keine Instandsetzungsarbeiten und fallen unter das Verwendungsverbot des Anhangs II (zu § 16 Absatz 2) Nummer 1 der Gefahrstoffverordnung.Im § 24 ...

Stand: 17.02.2016

Dialog: 25934