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Ist es erlaubt, asbesthaltige Tageslichtprojektoren für den Schulunterricht oder andere Bereiche zu nutzen?

und Arbeitsmedizin - BAuA ).Beim Betreiben eines Tageslichtprojektors mit asbesthaltigen Bauteilen greifen formalrechtlich die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung nicht, da kein Umgang mit asbesthaltigen Erzeugnissen stattfindet.Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert aber unter Ziffer 3.6 des Anhangs i.V.m. der ASR A3.6 "Lüftung", dass in Arbeitsräumen die Luftqualität im Wesentlichen ...

Stand: 04.10.2016

Dialog: 4780