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Wenn die Messergebnisse die Vorgaben nach Nr. 2.8 der TRGS 519 entsprechen, darf dann von einem emissionsarmen Verfahren nach Nr. 2.9 ausgegangen werden?

der Faserkonzentrationen bei der Ermittlung, ob die Bedingungen zur Anerkennung vorliegen.Die Einhaltung dieses Grenzwertes bedeutet nicht, dass es sich automatisch um ein emissionsarmes Verfahren handelt. Es fehlt die Anerkennung durch die Behörde bzw. einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. ...

Stand: 22.08.2019

Dialog: 42814