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Ist dann nicht bei Arbeiten in Innenräumen nach TRGS 519 Ziffer 16.3 auch eine Freigabemessung erforderlich?

und unter Luftwechsel zu halten. Da ein Staubsauger alleine i. d. R. für den Luftwechsel nicht ausreicht, ist ein kleines Unterdruckhaltegerät anzuschließen und auf entsprechende Frischluft in der Luftnachführung zu achten (keine Rückführung gereinigter Abluft). Nach 14.2 (3) TRGS 519 ist bei Arbeiten (im Innern von Gebäuden) eine 3-Kammer-Schleuse ausreichend, wenn 100.000 F/m3 nicht überschritten werden bzw ...

Stand: 11.12.2021

Dialog: 43612