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Ist es erforderlich, mit Lösemittel verdünnte Farben neu einzustufen, um eine korrekte Kennzeichnung zu erlangen?

nach Anhang 2 der TRGS 201 angewendet werden. Mit der Erhöhung des Lösemittelanteils in Druckfarben stellen Sie ein neues Gemisch her, das sich in seinen gefährlichen Eigenschaften von der Ausgangsfarbe unterscheidet. Diese neuen Gefährdungen sind durch den Arbeitgeber zu ermitteln. Anhand der Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern der Ausgangsstoffe sollte eine Einstufung nach CLP-Verordnung ...

Stand: 28.07.2020

Dialog: 43232