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Wie ist ein Stoff zu bewerten, der im Sicherheitsdatenblatt lediglich unter Abschnitt 3.2 als krebserregend aufgeführt wird, nicht aber in den Abschnitten 2.1 und 2.2?

nicht als krebserzeugend und sind auch nicht als solche zu kennzeichnen ( Nr. 2.2 Sicherheitsdatenblatt). Ausnahmen von den allgemeinen Kriterien sind für bestimmte Stoffe möglich, z. B. Stoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI, Teil 3, Tabelle 3.1 Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. ...

Stand: 10.09.2020

Dialog: 27033