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Kann ein fertig vom Hersteller in den Verkehr gebrachtes Stoffgemisch/Produkt ein Gefahrstoff sein, obwohl die offizielle Produktkennzeichnung als auch das zugehörige Sicherheitsdatenblatt weder GHS-Symbolik aufweist und keinerlei H- und P-Sätze angegeben sind?

Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung, nach dem ein Gefahrstoff im Sinne dieser Verordnung nicht nur ein gefährlicher Stoff bzw. ein gefährliches Gemisch im Sinne der CLP-Verordnung sein muss.Daher ist es als möglich anzusehen, dass bei einem Umgang mit einem Desinfektionsmittel, welches im Sinne der CLP-Verordnung nicht als gefährlich einzustufen und zu kennzeichnen ist, dennoch bei dessen Umgang ...

Stand: 18.12.2020

Dialog: 43366