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Kann ein fertig vom Hersteller in den Verkehr gebrachtes Stoffgemisch/Produkt ein Gefahrstoff sein, obwohl die offizielle Produktkennzeichnung als auch das zugehörige Sicherheitsdatenblatt weder GHS-Symbolik aufweist und keinerlei H- und P-Sätze angegeben sind?

gelten und somit von den Bestimmungen der CLP-Verordnung ausgenommen sein, obwohl sie auf Grund der Zusammensetzung eigentlich als gefährlich einzustufen wären Ähnliches gilt auch für Kosmetikprodukte und Arzneimittel.Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind jedoch nicht nur gefährliche Stoffe und Gemische zu berücksichtigen. Dies resultiert aus § 2 ...

Stand: 18.12.2020

Dialog: 43366