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Wie ist ein Stoff zu bewerten, der im Sicherheitsdatenblatt lediglich unter Abschnitt 3.2 als krebserregend aufgeführt wird, nicht aber in den Abschnitten 2.1 und 2.2?

Die Angaben unter 2.1 zur Einstufung sind auf das Gemisch bezogen, wie es letztendlich in Verkehr gebracht wird. Die unter 2.2. genannten Kennzeichnungselemente finden sich auf der Verpackung des Gemisches wieder.Unter 3.2 sind die einzelnen Bestandteile des Gemisches genannt. Anzugeben sind für jeden Bestandteil die Konzentration im Gemisch und die Einstufung des Bestandteils. Aus diesen Angaben ...

Stand: 10.09.2020

Dialog: 27033