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Ist es erforderlich, mit Lösemittel verdünnte Farben neu einzustufen, um eine korrekte Kennzeichnung zu erlangen?

möglich sein.Die von Ihnen angesprochene Kennzeichnungspflicht für Gemische ist in § 8 (2) der Gefahrstoffverordnung definiert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dassalle verwendeten Stoffe und Gemische identifizierbar sind,gefährliche Stoffe und Gemische innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung ...

Stand: 28.07.2020

Dialog: 43232