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Ist ein nicht kennzeichnungspflichtiges Gemisch als Gefahrstoff im Sinne der GefStoffV zu behandeln, wenn dessen Inhaltsstoffe einen AGW haben?

zielt vor allem auf die Kommunikation der Gefährdungen bei der Abgabe an Dritte (= Inverkehrbringen) ab und benennt allgemeine Kennzeichnungsregeln bei bestehender Gefährdung (= H-Sätze). Die Gefahrstoffverordnung zielt jedoch auf den sicheren Umgang ab und erweitert das eigene Gefährdungsportfolio (mit H-Sätzen gekennzeichnete Produkte) um weitere (mögliche) Risiken bei Arbeiten mit Gefahrstoffen. ...

Stand: 16.08.2022

Dialog: 43697