Komnet-Wissensdatenbank

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Welche Verpflichtung hat der Anwender zur Überprüfung der "Stimmigkeit" eines Sicherheitsdatenblattes?

/Inverkehrbringer nicht möglich, kann auch eine entsprechende Mitteilung an die für den Hersteller/Inverkehrbringer zuständige Aufsichtsbehörde gegeben werden.In der GESTIS-Stoffdatenbank der DGUV werden Sicherheitsdatenblätter und weiterführende Informationen angeboten. Auf die Rubrik "Sicherheitsdatenblatt" beim REACH-CLP-Biozid-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin-BAuA weisen wir hin. ...

Stand: 29.01.2025

Dialog: 11885